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Die Erschaftssteuerreform hat bei kleinen und mittleren Vermögen einige Unsicherheit ausgelöst. Wenn die persönlichen Freibeträge der Erben bereits durch Immobilienvermögen ausgeschöpft sind, können darüber hinaus gehende Werte zu einer echten Belastung werden.
Das Problem ist der Bewertungsstichtag in Zeiten der Finanzkrise.
Hinterlässt der Erblasser am Todestag (Bewertungsstichtag) beispielsweise Wertpapiere im Wert von 500.000,00 € und wurden dies nicht sofort verkauft (wer denkt im Trauerfall daran ?) kann ein Kursabsturz dieser Wertpapiere zur Nachlassinsolvenz führen. 
Ohne Rat eines Steuerberaters oder versierten Anwaltes sollte man in solchen Fällen keine Erklärungen zum Nachlasswert abgeben.

Stellt sich eine dieser Fragen ?

- Sie möchten ein Testament errichten ?

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- Sie haben schon einmal über die Errichtung einer Stiftung nachgedacht ?

- Sie möchten Ihr Vermögen jetzt übertragen und nicht an das Finanzamt ?               

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 Dann rufen Sie an: 069 - 57003009